Prospektbeilagen Anzeigenblätter Auftragsbedingungen

Auftragsbedingungen und wichtige Informationen

Prospektanlieferung für Beilagen
• Annahme: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
• Frühester Anliefertermin: 10 Tage vor Erscheinen
• Spätester Anliefertermin: 4 Werktage vor Erscheinen
• Es ist unbedingt darauf zu achten, dass die genannten Fristen eingehalten werden, um eine optimale Abwicklung gewährleisten zu können.

Rücktrittstermin
Letzter Rücktrittstermin: 10 Kalendertage vor Erscheinen. Bei kurzfristigerem Rücktritt berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % auf Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.
Reservierungen: nach Absprache mit dem Verlag ist eine beiderseits unverbindliche Reservierung von Terminen möglich. Spätestens 8 Wochen vor Erscheinungstermin ist eine verbindliche Zu-/Absage erforderlich.

Technische Richtlinien
Bitte beachten Sie unbedingt für die Produktion Ihrer Prospekte unsere technischen Richtlinien auf den folgenden Seiten. Prospekte, die nicht diesen Richtlinien entsprechen, können grundsätzlich nicht verarbeitet werden. Bitte informieren Sie im eigenen Interesse Ihre Druckereien/Speditionen über die zwingende Einhaltung der Auftragsbedingungen und technischen Richtlinien des Verlages.

Kann ein Auftrag aufgrund von höherer Gewalt nicht termingerecht ausgeführt werden, behält sich der Verlag ein Schieberecht auf den nächstmöglichen Erscheinungstermin vor. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Fremdwerbung
Beilagen dürfen nur die Eigenwerbung der Firma enthalten. Beilagen, die für zwei oder mehr Firmen oder Einleger anderer Firmen werben, werden wie zwei oder mehr Beilagen berechnet (gilt nicht, wenn der Händler die Produkte der anderen Firma verkauft). Beilagen, die durch Format und Aufmachung den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Beilagen, die den Eindruck mehrseitiger Anzeigen einer Firma erwecken, müssen zweimal gefalzt oder an den Seiten 2 cm beschnitten sein.

Muster
Beilagenaufträge sind erst nach Vorlage von 3 Mustern spätestens 4 Werktage vor dem Streutermin und deren Billigung für den Verlag bindend. Bitte Wochenenden beachten.
Es wird empfohlen, Beilagen mit einer Artikel-Nr. zu kennzeichnen.

Fehlstreuungen
können sich ergeben, wenn Prospektbeilagen zusammenhaften oder bei der Zustellung aus den Zeitungen herausfallen. Bedingt durch die technische Verarbeitung kann eine 100-prozentige Belegung auch bei einwandfreiem Zustand der angelieferten Prospekte nicht garantiert werden. Bis zu 2% Fehlstellungen oder Verlust gelten als verkehrsüblich.
Bei Fehlstreuungen im Rahmen des Verkehrsüblichen oder infolge von Mängeln der angelieferten Prospekte entfällt der Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.

Nachlässe
Keine weiteren Nachlässe

Provision
Anerkannte Werbungsmittler erhalten 15% Vermittlungsgebühr vom Nettobetrag des Grundpreises.

Beilagenauflage
Alle Auflagen unterliegen saisonalen Schwankungen und sind deshalb nur als Richtwerte anzusehen. Auflagen für bestimmte Beilagentermine auf Anfrage. Die Beilagenauflagen sind teilweise aufgerundet, um Auflagenschwankungen auszugleichen; bedingt durch maschinelles Einlegen ist es notwendig, 2 % mehr Exemplare als Auflage anzuliefern (max. 400 Ex. je Titel).

Mindestauflage:
5.000 Exemplare innerhalb eines Titels

Teilbelegungen
Teilbelegung nach Rücksprache mit dem Verlag und nach Fahrtouren in Gemeinden und Ortsteilen in gewünschter Kombination möglich. Die Unterbringung in Teilauflagen erfolgt bestmöglich. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich und allein erfasst wird. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Mindestmenge 5.000 Exemplare, selektierbar auf Anfrage.